Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten, sofern dafür eine Rechtsgrundlage besteht, nur so lange auf, wie dies zur Erreichung der beabsichtigten Zwecke erforderlich ist oder solange Sie Ihre Einwilligung nicht widerrufen haben. Im Falle eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden wir Ihre personenbezogenen Daten löschen, es sei denn, eine weitere Verarbeitung ist gesetzlich noch zulässig.
Unter Anwendung dieser allgemeinen Grundsätze löschen wir Ihre personenbezogenen Daten in der Regel unmittelbar, nachdem die Rechtsgrundlage nicht mehr gültig ist und sofern keine andere Rechtsgrundlage (z. B. kaufmännische und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) eingreift. Falls Letzteres zutrifft, werden wir die Daten löschen, nachdem die andere Rechtsgrundlage nicht mehr gültig ist.
Sofern keine länderspezifischen Aufbewahrungsfristen gelten (siehe nachstehende Tabellen), beträgt die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Daten 3 Jahre.
Sie beginnt, sobald die Bewerberin oder der Bewerber („betroffene Person“) ihre Bewerbung zurückgezogen hat oder als für die Stelle, auf die sie sich beworben hat, nicht geeignet markiert wird.
Datenaufbewahrungsfrist | Standort |
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1 Monat | Honduras, Litauen, Mexiko, Niederlande, Russland, Turkmenistan, Slowenien |
2 Monate | Montenegro, Serbien |
3 Monate | Neuseeland |
6 Monate | Dänemark, El Salvador, Deutschland, Schweiz, Vereinigtes Königreich |
7 Monate | Österreich, Pakistan |
1 Jahr | Chile, Costa Rica, Tschechische Republik, Estland, Irland, Slowakei, Syrien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirates |
2 Jahre | Dominikanische Republik, Hongkong, Finnland, Lettland, Schweden |
5 Jahre | Frankreich, Portugal |
6 Jahre | USA |
7 Jahre | Israel |
Datenaufbewahrungsfrist | Standort |
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2 Jahre | Finnland, Frankreich, Schweden, Ukraine |
Datenaufbewahrungsfrist | Standort |
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Unmittelbar nach dem Zurückziehen / als nicht geeignet markiert | Österreich |
1 Jahr | Iran, Jordanien, Kuwait, Libanon, Saudi-Arabien |