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Roche fördert als Arbeitgeber Chancengleichheit und zeigt keinerlei Toleranz gegenüber Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Hautfarbe, Religion, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, sexueller Orientierung, Herkunft/Abstammung, Alter, geistiger/körperlicher Behinderung, Gesundheitszustand, Ehestand, Veteranenstatus oder sonstigen relevanten Merkmalen, die nach anwendbarem Recht geschützt sind. Wenn Sie eine Behinderung haben und im Zusammenhang mit dem Online-Bewerbungsverfahren eine Unterkunft benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an US.Accommodation@roche.com.
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BESTIMMUNG ZUR NICHTDISKRIMINIERUNG VON ZAHLUNGSTRANSPARENZ
Der Auftragnehmer wird Mitarbeitende oder Bewerbende nicht entlassen oder auf andere Weise diskriminieren, weil sie ihre eigene Vergütung oder die Vergütung eines anderen Mitarbeitenden oder Bewerbenden erfragt, besprochen oder offengelegt haben. Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer wesentlichen beruflichen Funktionen Zugang zu den Vergütungsinformationen anderer Mitarbeitenden oder Bewerbenden haben, dürfen jedoch die Vergütung anderer Mitarbeitenden oder Bewerbenden nicht an Personen weitergeben, die ansonsten keinen Zugang zu Vergütungsinformationen haben, es sei denn, die Offenlegung ist (a) eine Reaktion auf eine förmliche Beschwerde oder Anklage, (b) zur Förderung einer Untersuchung, eines Verfahrens, einer Anhörung oder einer Handlung, einschließlich einer vom Arbeitgeber durchgeführten Untersuchung, oder (c) im Einklang mit der gesetzlichen Informationspflicht des Auftragnehmers. 41 CFR 60-1.35(c)